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Durchfahrt durch Sins am Samstagabend erschwert

Sins, 22. November 2021 – Am kommenden Wochenende findet das vom Gewerbeverein Sins und Umgebung organisierte 20-jährige Jubiläum «Sins im Advent» statt. Die Luzernerstrasse und Aarauerstrasse sind aufgrund der Festivitäten am Samstag, 27. November von 17.00 bis 21.00 Uhr teilweise gesperrt. Die Luzernerstrasse ist während des Fackelumzugs von 18.00 bis 18.30 Uhr komplett gesperrt. Der Verkehr wird umgeleitet.

Der Fackelumzug am Samstagabend startet um 18.00 Uhr hinter der Landi Sins und führt neben dem Hotel Arcade in die Luzernerstrasse. Anschliessend bewegt sich der Fackelumzug zum Einhornkreisel, wo man gegen 18.30 Uhr eintrifft. Die Luzernerstrasse ist während des Umzugs für 30 Minuten komplett gesperrt. Aufgrund der Festivitäten im Dorf ist zudem auf der Festmeile Luzernerstrasse und Aarauerstrasse von 17.00 bis 21.00 Uhr eine Teilsperrung eingerichtet. Der Verkehr Richtung Mühlau wird via neuem Umfahrungstunnel und Kirchstrasse umgeleitet. Die Zufahrten Lettenstrasse und Blumenweg sind für Anwohnerinnen und Anwohner gewährleistet. Bitte beachten Sie die Anweisungen der Streckenposten. Danke für das Verständnis.

Unterhaltungsprogramm für Gross und Klein

Die Jubiläumsausgabe 20 Jahre «Sins im Advent» bietet am Samstag von 16.00 bis 21.00 Uhr und am Sonntag von 11.00 bis 16.00 Uhr ein buntes Unterhaltungsprogramm mit vielen Darbietungen und Verpflegungsständen für Gross und Klein auf der Festmeile im Dorf.

Gewerbeverein sagt «Danke»

Mit dem traditionellen Anlass bedanken sich die Mitglieder des Gewerbevereins Sins und Umgebung bei der Bevölkerung für die Einkaufstreue. Die über 40 teilnehmenden Geschäfte laden die Besucherinnen und Besucher zu Degustationen und Präsentationen ein und bieten mit erweiterten Ladenöffnungszeiten am Samstag und einem Sonntagsverkauf von 11.00 bis 16.00 Uhr eine Gelegenheit für erste Weihnachtseinkäufe. Für den Anlass, der mehrheitlich im Freien stattfindet, gelten die üblichen Covid-19-Regeln mit Hygiene- und Abstandsvorschriften. Wenn der Mindestabstand zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, gilt Maskenpflicht. Ebenfalls gilt der Verzicht auf Händeschütteln. Personen mit Krankheitssymptomen werden gebeten, nicht an den Anlass zu kommen. Bei den teilnehmenden Geschäften gilt im Innenbereich das bestehende, hauseigene Schutzkonzept.